Die Stiftung momo besteht aus der Tagessonderschule momo und der Privatschule momo plus. Unsere Schule in Uster ist von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannt und wir unterrichten Kindern und Jugendlichen mit besonderen Strukturbedürfnissen in altersgemischten Kleinklassen von der Eingangsstufe bis und mit Sekundarstufe.
Stundenpläne
Hier finden Sie die Stundenpläne für das kommende Schuljahr 2024/25
Die Besuchstage im Schuljahr 2024/2025 finden an folgenden Tagen statt:
Montag, 28. Oktober und Dienstag, 29. Oktober 2024
Montag, 12. Mai 2024 und Dienstag, 13. Mai 2024
Eltern und Erziehungsberechtigte sind an diese Tagen herzlich eingeladen, Einblick in unseren Schulalltag zu nehmen. Der Unterricht findet gemäss ordentlichem Stundenplan an.
Absenzen bei Krankheit und Jokertage
Rechtliche Grundlage
Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fern bleiben. (Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006, § 30 Absatz 1)
Ausführungsbestimmungen
Jede Schülerin, jeder Schüler kann pro Schuljahr 2 Jokertage beziehen, einzeln oder als 2 Tage hintereinander. Halbtage gelten als Ganztage
Während des Schuljahres nicht bezogene Jokertage verfallen.
Der Bezug von Jokertagen muss schriftlich mindestens 5 Schultage vorher der Klassenlehrperson mitgeteilt werden.
Eltern oder Dritte, denen eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut ist, sind dafür verantwortlich, dass alle weiteren betroffenen Personen / Stellen (Therapie, schulergänzende Betreuung o.ä.) über den Bezug von Jokertagen informiert sind.
Aus schulorganisatorischen oder pädagogischen Gründen kann ein Bezug durch die Schulleitung oder Klassenlehrperson abgelehnt werden. Ablehnungsgründe sind z.B. Schulbesuchstage, Klassenlager, Exkursionen, Projektwochen oder -tage, Sporttage.
Sperrtage: Die Schulleitung kann in begründeten Fällen Sperrtage verhängen.
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den verpassten Lernstoff sowie Lernkontrollen in Absprache mit den Lehrpersonen nachzuholen.
Grundsätzlich finden jeweils zwei Standortgespräche pro Jahr statt. Bei Bedarf können weitere ausserordentliche Gespräche vereinbart werden. Es ist für die Eltern zwingend an diesen Gesprächen teilzunehmen. Weiter nehmen auch jeweils die Personen teil, welche für die Klärung der Situation wichtig sind. (Schulleitung, Bereichsleitung Sozialpädagogik, Lehrpersonen, Schulpsychologischer Dienst und Therapeuten)
Aufnahme
An der Schule momo werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, welche eine sonderpädagogische Schulung mit individueller Förderung im Kleinklassen- oder falls nötig im Einzelunterricht benötigen. Eine schulpsychologische Abklärung und die Zuweisung durch die Schulgemeinde ist für die Aufnahme erforderlich.
Ablauf einer Aufnahme:
Anfrage von Schulpflege oder SPD bezüglich eines freien Schulplatzes
Unverbindlicher Erstbesuch und Informationsgespräch der Eltern und weiteren am Entscheidungsprozess beteiligten Personen (aus SPD, Behörden usw.)
Schnupperwoche bzw. -tage des Kindes
Auswertungsgespräch mit allen Beteiligten
Zuweisung durch die Schulpflege verbunden mit einer Kostengutsprache
Die Aufnahme ist nur mit Zuweisungsbeschluss und Kostengutsprache der Wohngemeinde möglich.