schüler und schülerinnen

×

Willkommen

Die Stiftung momo besteht aus der Tagessonderschule momo und der Privatschule momo plus. Unsere Schule in Uster ist von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannt und wir unterrichten Kindern und Jugendlichen mit besonderen Strukturbedürfnissen in altersgemischten Kleinklassen von der Eingangsstufe bis und mit Sekundarstufe.


Gerne nimmt das Sekretariat Ihren Anruf zwischen folgenden Zeiten entgegen:

09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Erreichbarkeit während der Schulferien eingeschränkt sein kann.

Ferien- & Terminplan

Was Startdatum Enddatum Info
Sportferien Montag, 16.02.2026 Freitag, 27.02.2026
Besuchsvormittage Donnerstag, 19.03.2026 Freitag, 20.03.2026
Schulentwicklungstag Montag, 06.04.2026 unterrichtsfrei
Gründonnerstag Donnerstag, 02.04.2026 Schulschluss: Primar 12.00 Uhr/Sekundar: 12.30 Uhr
Karfreitag/Ostern Freitag, 03.04.2026 Montag, 06.04.2026 unterrichtsfrei
Frühlingsferien Montag, 20.04.2026 Freitag, 01.05.2026
Auffahrt (Brücke) Donnerstag, 14.05.2026 Freitag, 15.05.2026 unterrichtsfrei
Pfingsmontag Montag, 25.05.2026 unterrichtsfrei
Sommerfest (Primarstufe) Dienstag, 30.06.2026 am Abend für alle SchülerInnen und Eltern
letzter Schultag SJ 25/26 Samstag, 11.07.2026 Schulschluss: Primar 12.00 Uhr/Sekundar: 12.25 Uhr
Sommerferien Montag, 13.07.2026 Freitag, 14.08.2026
Schulbeginn SJ 26/27 Montag, 17.08.2026

Ferienplan 2025-26

Besuchstage

Die Besuchstage im Schuljahr 2025/2026 finden an folgenden Tagen statt:

Montag, 10. November 2025 und Dienstag, 11. November 2025

Donnerstag, 19. März 2026 bis Freitag, 20. März 2026

Eltern und Erziehungsberechtigte sind an diese Tagen herzlich eingeladen, Einblick in unseren Schulalltag zu nehmen. Der Unterricht findet gemäss ordentlichem Stundenplan an.

Absenzen bei Krankheit und Jokertage

Rechtliche Grundlage

Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fern bleiben. (Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006, § 30 Absatz 1)

Ausführungsbestimmungen

  • Jede Schülerin, jeder Schüler kann pro Schuljahr 2 Jokertage beziehen, einzeln oder als 2 Tage hintereinander. Halbtage gelten als Ganztage
  • Während des Schuljahres nicht bezogene Jokertage verfallen.
  • Der Bezug von Jokertagen muss schriftlich mindestens 5 Schultage vorher der Klassenlehrperson mitgeteilt werden.
  • Eltern oder Dritte, denen eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut ist, sind dafür verantwortlich, dass alle weiteren betroffenen Personen / Stellen (Therapie, schulergänzende Betreuung o.ä.) über den Bezug von Jokertagen informiert sind.
  • Aus schulorganisatorischen oder pädagogischen Gründen kann ein Bezug durch die Schulleitung oder Klassenlehrperson abgelehnt werden. Ablehnungsgründe sind z.B. Schulbesuchstage, Klassenlager, Exkursionen, Projektwochen oder -tage, Sporttage.
  • Sperrtage: Die Schulleitung kann in begründeten Fällen Sperrtage verhängen.
  • Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den verpassten Lernstoff sowie Lernkontrollen in Absprache mit den Lehrpersonen nachzuholen.
Zeig alles

Standortgespräche

Grundsätzlich finden jeweils zwei Standortgespräche pro Jahr statt. Bei Bedarf können weitere ausserordentliche Gespräche vereinbart werden. Es ist für die Erziehungsberechtigten obligatorisch an diesen Gesprächen teilzunehmen. Weiter nehmen auch jeweils die Personen teil, welche für die Klärung der Situation wichtig sind. (Schulleitung, Sozialpädagogik, Lehrpersonen, zuweisende Stellen und Therapeut:innen)

Aufnahme

An der Schule momo werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, welche eine sonderpädagogische Schulung mit individueller Förderung im Kleinklassenunterricht benötigen. Eine schulpsychologische Abklärung und die Zuweisung durch die Schulgemeinde ist für die Aufnahme erforderlich. Im SAV-Bericht (schulisches Abklärungsverfahren) muss der Schultypus A ausgewiesen sein.

Ablauf einer Aufnahme:

  • Anfrage von der zuweisenden Stelle (in der Regel SPD/Ressort Sonderpädagogik) bezüglich eines freien Schulplatzes
  • Unverbindlicher Erstbesuch und Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, dem Kind/Jugendlichen und weiteren am Entscheidungsprozess beteiligten Personen.
  • Kennenlernen des Kindes/Jugendlichen im Rahmen von Schnuppertagen oder Schulbesuchen
  • Aufnahmegespräch
  • Schulvertrag

Die Aufnahme ist nur mit Zuweisungsbeschluss der Wohngemeinde möglich. Unsere Versorgungsregion umfasst den Bezirk Uster sowie die angrenzenden Bezirke.

Impressionen aus dem Schulalltag