Die Schule momo ist eine von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannte Tagessonderschule mit einem Platzangebot für 76 Kinder und Jugendliche.
Die Schule richtet sich an Kinder und Jugendliche, welche Lern-, Sprach- und Verhaltensschwierigkeiten aufweisen. Diese werden in einem sonderpädagogischen Rahmen in 10 altersgemischten Klassen unterrichtet.
lehrplangebundener Unterricht in altersdurchmischen Lerngruppen mit 5-9 Kindern
Beschulung durch heilpädagogisch ausgebildete Lehrpersonen, welche zusätzlich durch ein pädagogischer Mitarbeiter oder eine pädagogische Mitarbeiterin unterstützt werden.
Die Schule momo plus ist eine von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannte Privatschule und versteht ihren Auftrag als Ergänzung zum Angebot der Volksschule als Bindeglied zwischen Regelklasse und Sonderschule.
Unsere alters- und niveaugemischte Privatschulklasse besteht aus je 10 – 12 Jugendlichen der Sekundarstufe.
momo plus
richtet sich an Schüler und Schülerinnen mit guter bis sehr guter Begabung
Das Angebot umfasst
lehrplangebundener Unterricht in Lerngruppen mit 10-12 Kindern
Die Lehrpersonen werden während der Unterrichtszeit durch ein pädagogischer Mitarbeiter oder eine pädagogische Mitarbeiterin unterstützt
individuelle Zielvereinbarungen und Förderplanung
entwickeln und stärken der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz
Ziel ist die Reintegration des Kindes in eine Regelklasse der Herkunftsgemeinde, in eine weiterführende Schule oder in eine Berufslehre.
Über das Angebot der Schule momo plus bieten wir Einzelunterricht für jene Schülerinnen und Schüler an, …
für die kein geeigneter Sonderschulplatz gefunden werden konnte.
welche nach längerer Krankheit noch nicht am Klassenunterricht teilnehmen können.
welche ein schulisches Timeout benötigen.
für die aus anderen Gründen eine Übergangslösung erforderlich ist, welche sowohl Ruhe in die ganze Situation bringt als auch die Weiterbeschulung garantiert.
Das Angebot Einzelunterricht umfasst:
Zusammenarbeit mit allen involvierten Stellen
Arbeit an den vereinbarten schulischen und sozialen Förderzielen
Gestaltung und Umsetzung eines zielführenden schulischen Angebots
Nach Bedarf Diagnostik und Lernstanderhebung in den Grundlagenfächern
Erfassung der Lernfortschritte und Entwicklungsbereiche in einem Bericht bei Abschluss der Einzelschulung oder jeweils zum Semesterende
Vorbereitung und Begleitung beim Übertritt in die Anschlusslösung, Beratung und Unterstützung nach Vereinbarung
Der Unterricht wird von einer erfahrenen Heilpädagogin oder einem erfahrenen Heilpädagogen unserer Schule geplant und durchgeführt.
Die Anzahl Lektionen wird je nach Situation abgesprochen, im Normalfall sind es 2-3 Lektionen pro Tag.
Aufnahme:
Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch die zuweisende Stelle der Herkunftsgemeinde. Ist die Aufnahme durch entsprechende Abklärungsberichte (SAV) begründet, entscheidet die Schulpflege über die Kostengutsprache.
Kosten:
Der Einzelunterricht wird mit 160.- CHF pro vereinbarte Lektion in Rechnung gestellt, die Abrechnung erfolgt jeweils am Monatsende. Für Gespräche, administrative Arbeiten sowie Ein-und Austritt wird ein Beitrag von 300 CHF pro Semester verrechnet.
Die Schule momo stellt ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Regel- und Sonderschulen zur Verfügung. Dieses zielt darauf ab, Schulen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten, Teilleistungsschwächen und Lernschwierigkeiten zu unterstützen. Im Zentrum steht die Vermittlung von didaktischem, heilpädagogischen und sozialpädagogischem Fachwissen sowie die praxisbezogene Beratung zur Umsetzung im Schualltag.
Das B&U-Angebot umfasst folgende Themen- und Fachbereiche:
• Stärkung der (sonder-)pädagogischen Kompetenzen von Unterrichtsteams
• Umgang mit herausfordernden Situationen
• Förderung von Partizipation und Integration im Unterricht
• Aufbau von Handlungskompetenzen im Umgang mit Unterrichtsstörungen
• Beratung im Umgang mit ADHS, Autismus
• Besonderer Bildungsbedarf aufgrund Sprachentwicklungsstörung, Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Rechenschwäche (Dyskalkulie)
Die Schule momo bietet die Beratung und Unterstützung in vier Formaten an:
All unsere Beratungspersonen sind schulische Heilpädagog:innen und Sozialpädagog:innen mit entsprechenden Zusatzqualifikationen oder Vertiefungen im Beratungsbereich.
aktuell und Schuljahr 25/26: alle Schulplätze besetzt
Privatschule momo plus
aktuell und Schuljahr 25/26: haben wir noch freie Plätze
Einzelbeschulung momo plus
Gerne nehmen wir Ihre Anfrage entgegen. Es besteht eine Wartefrist.
Detaillierte Informationen über die Einzelschulung finden Sie hier
Bitte richten Sie Ihre Anfrage
für die Primarstufe direkt an die Bereichsleitung Primar Anina Rüdisüli
für die Sekundarstufe direkt an die Bereichsleitung Sekundar Sabine Spahn
Telefonisch erreichen Sie uns unter den Sekretariat-Öffnungszeiten
von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass die Erreichbarkeit während der Schulferien eingeschränkt sein kann.
(Stand der Platzverfügung: Januar 2025)
Aufnahme
An der Schule momo werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, welche eine sonderpädagogische Schulung mit individueller Förderung im Kleinklassenunterricht benötigen. Eine schulpsychologische Abklärung und die Zuweisung durch die Schulgemeinde ist für die Aufnahme erforderlich. Im SAV-Bericht (schulisches Abklärungsverfahren) muss der Schultypus A ausgewiesen sein.
Ablauf einer Aufnahme:
Anfrage von der zuweisenden Stelle (in der Regel SPD/Ressort Sonderpädagogik) bezüglich eines freien Schulplatzes
Unverbindlicher Erstbesuch und Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, dem Kind/Jugendlichen und weiteren am Entscheidungsprozess beteiligten Personen.
Kennenlernen des Kindes/Jugendlichen im Rahmen von Schnuppertagen oder Schulbesuchen
Aufnahmegespräch
Schulvertrag
Die Aufnahme ist nur mit Zuweisungsbeschluss der Wohngemeinde möglich. Unsere Versorgungsregion umfasst den Bezirk Uster sowie die angrenzenden Bezirke.
Als pädagogisch-therapeutische Massnahme gemäss VSM (Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen) bietet unsere Schule Logopädie an. Die Fähigkeit, Sprache zu verstehen und sich ausdrücken zu können, bildet die zentrale Basis für schulisches Lernen.
Psychomotorik, schulisch indizierte Psychotherapie sowie weitere behinderungsspezifische Therapien in den Bereichen Sehen und Hören werden bei ausgewiesenem Bedarf durch externe Therapeut:innen abgedeckt.
Die Schulleitung entscheidet auf Grund der bestehenden Schul- und Schulpsychologischen Berichte und anlässlich eines Standortgesprächs in Zusammenarbeit mit der Logopädin bzw. Ergo- oder Psychomotorik-Therapeutin, wem und in welchem Umfang der Zugang zu diesen wichtigen therapeutischen Angeboten ermöglicht werden kann.
Alle medizinisch-therapeutischen Angebote wie Ergotherapie, Psychotherapie, Physiotherapie (krankenkassenfinanziert) werden in Absprache mit den einweisenden Instanzen und Erziehungsberechtigte in im Rahmen der bestehenden Therapiesettings weitergeführt. Diese Therapien können nach Absprache während der Schulzeit stattfinden.
Die Logopädin arbeitet in den Räumlichkeiten der Schule momo. Die Therapieform richtet sich nach dem besonderen Förderbedarf des Kindes, seinen Entwicklungsschritten und den damit verbundenen Anpassungen der Förderziele. Im Verlauf sind verschiedene Settings möglich (Einzel-, Gruppen- und integrative Therapiesequenzen). Sie arbeitet mehrheitlich hoch individualisiert. Ihr Fachwissen über Spracherwerb, Schriftspracherwerb, Sprache und Kommunikation bringt sie beratend bei Eltern- und Standortgesprächen und in der internen interdisziplinären Zusammenarbeit ein.
Die Finanzierung der Sonderschule erfolgt über die gesetzlich festgelegte Sonderschulpauschale.
In der Regel verrechnet die Schulgemeinde die vom Kanton festgelegten Verpflegungsbeiträge an die Erziehungsberechtigten weiter.
Privatschule momo plus
Neu ab dem 01.01.2024 beträgt das Schulgeld pro Monat Fr. 5'433; pro Jahr Fr. 65'200.
In diesen Beträgen sind auch die Verpflegungskosten enthalten.
Das Schulgeld wird den betreffenden Schulgemeinden monatlich in Rechnung gestellt. Die bezogenen Mittagessen werden aufgeführt und jeweils im Folgemonat zusammen mit der Monatsrechnung den Schulgemeinden mitgeteilt.
In der Regel verrechnet die Schulgemeinde die vom Kanton festgelegten Verpflegungsbeiträge an die Erziehungsberechtigten weiter.